Aktualisiert: 24. Oktober 2026
Ein Auto aus dem EU-Ausland zu kaufen ist legal und oft unkompliziert: Du brauchst einen sauberen Kaufvertrag, die ausländischen Fahrzeugpapiere, eine legale Überführung (meist mit Ausfuhrkennzeichen des Herkunftslandes) und für die Zulassung in Deutschland in der Regel das COC-Papier und eine gültige Hauptuntersuchung. Deutsche Umsatzsteuer fällt für Privatkäufer nur bei Neufahrzeugen an, also bei höchstens 6000 km oder einer Erstzulassung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Das größte Risiko ist nicht die Bürokratie, sondern eine unbekannte Vorgeschichte des Autos.
Auto aus dem Ausland kaufen: Lohnt sich das?
Viele Käufer schauen nach Polen, in die Niederlande, nach Belgien oder Frankreich, weil dort das Angebot größer ist oder bestimmte Ausstattungen günstiger angeboten werden. Ob sich das rechnet, hängt an den Nebenkosten und am Risiko.
Dafür spricht:
- größere Auswahl, gerade bei seltenen Motorisierungen oder Ausstattungen,
- in den Niederlanden eine öffentliche Kilometerstand-Registrierung (NAP), die du kostenlos abgleichen kannst,
- bei Neuwagen zahlst du die deutsche Umsatzsteuer, nicht die oft höhere des Verkaufslandes.
Dagegen spricht:
- Anreise, Überführung, Versicherung, Kennzeichen und eventuell Übersetzungen kosten Geld und Zeit,
- Gewährleistung und Rechtsdurchsetzung im Ausland sind mühsamer,
- Kilometerstände und Unfallschäden aus mehreren Ländern sind schwerer zu prüfen.
Bevor du dich auf ein Modell festlegst, lohnt ein Blick in unser Zuverlässigkeitsranking. Ein anfälliges Auto wird nicht besser, nur weil es im Ausland günstiger war.
Umsatzsteuer: Neuwagen oder Gebrauchtwagen?
Für Privatpersonen entscheidet § 1b UStG, ob du in Deutschland Umsatzsteuer zahlen musst. Ein Landfahrzeug gilt als neu, wenn es
- nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt hat oder
- seine erste Inbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
Beide Bedingungen sind Alternativen: Ein Auto mit 20 000 km, das erst vier Monate alt ist, gilt steuerlich trotzdem als neu.
Bei einem Neufahrzeug zahlst du die Umsatzsteuer in Deutschland mit dem Regelsatz von 19 Prozent. Der ausländische Händler stellt das Auto in der Regel ohne seine heimische Mehrwertsteuer in Rechnung. Du musst innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb beim zuständigen Finanzamt eine Steueranmeldung für die sogenannte Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben und die Steuer bis dahin bezahlen. Bemessungsgrundlage ist laut Zoll der Rechnungspreis einschließlich Nebenkosten wie Transport. Die Zulassungsstelle meldet die erstmalige Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge an das Finanzamt, ein Vergessen fällt also auf.
Bei einem Gebrauchtwagen, der die Grenzen überschreitet, fällt für dich als Privatperson keine deutsche Umsatzsteuer an. Kaufst du beim Händler, ist die Steuer des Verkaufslandes bereits im Preis enthalten oder der Händler verkauft unter Differenzbesteuerung. Gewerbliche Käufer folgen anderen Regeln.
Die steuerlichen Angaben sind eine allgemeine Übersicht und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Auto aus Polen kaufen
Polen ist für viele Käufer in Ost- und Norddeutschland nah und bietet ein großes Angebot. Diese Punkte solltest du kennen:
- Kostenlose Historie: Im staatlichen Portal historiapojazdu.gov.pl siehst du mit Kennzeichen, FIN und Datum der Erstzulassung Daten aus dem polnischen Register, darunter Termine der technischen Untersuchungen und dort erfasste Kilometerstände. Das zeigt aber nur, was in Polen registriert wurde.
- Überführung: Polnische Zulassungsbehörden bieten eine vorübergehende Zulassung zur Ausfuhr ins Ausland an. Die Dauer ist auf 30 Tage begrenzt. Gebühren und Ablauf unterscheiden sich je nach Behörde, deshalb solltest du das mit dem Verkäufer oder der Behörde vor Ort klären.
- Importautos aus Drittländern: Viele in Polen angebotene Fahrzeuge kommen ursprünglich aus den USA, Kanada oder anderen EU-Ländern. Dann reicht die polnische Historie nicht aus, und du solltest die Vorgeschichte im Ursprungsland prüfen. Mehr dazu im Ratgeber Auto aus den USA importieren.
Auto aus den Niederlanden in Deutschland zulassen
Niederländische Gebrauchtwagen sind beliebt, weil der Kilometerstand dort systematisch erfasst wird. Die RDW registriert Tellerstände bei gesetzlich festgelegten Anlässen, zum Beispiel bei der APK (der niederländischen Hauptuntersuchung), bei Reparatur und Wartung durch anerkannte Betriebe und bei der Exportmeldung. Mit Kennzeichen und abgelesenem Kilometerstand bekommst du bei der RDW kostenlos eine Einschätzung, ob der Stand zum Register passt.
Für die Überführung gilt: Nach der Exportmeldung darf das Auto laut niederländischen Behörden nur mit einem Exportkennzeichen noch höchstens 14 Tage auf öffentlichen Straßen in den Niederlanden fahren. Wie du über die Grenze und durch Deutschland kommst, solltest du vorher klären, etwa mit einem Transportdienst oder einer passenden Versicherung für die ganze Strecke.
Für die Zulassung in Deutschland brauchst du die niederländischen Fahrzeugpapiere. Sind die ausländischen Papiere zweiteilig und fehlt Teil II, darf die Zulassungsstelle das Auto nach § 8 FZV erst zulassen, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt eine Bestätigung der ausländischen Behörde vorliegt. Achte also darauf, alle Dokumente vollständig zu bekommen.
Überführung: Ausfuhrkennzeichen, Transport oder Kurzzeitkennzeichen?
Das Auto muss für die Fahrt nach Deutschland zugelassen und versichert sein. Du hast drei realistische Wege:
- Ausfuhrkennzeichen des Herkunftslandes: Das Europäische Verbraucherzentrum nennt diesen Weg als den einfachsten. Du beantragst die Kennzeichen im Kaufland, meist mit Versicherung für die Überführung.
- Transport per Anhänger oder Autotransporter: Ohne Kennzeichen am Auto bist du unabhängig von Zulassungsfragen. Das lohnt sich besonders bei nicht fahrbereiten Autos oder wenn die HU abgelaufen ist.
- Deutsches Kurzzeitkennzeichen: Es gilt nach § 42 FZV nur bis zum Ablauf des fünften Tages nach der Zuteilung und setzt unter anderem eine gültige HU voraus. Das Verbraucherzentrum weist darauf hin, dass ein im EU-Ausland gekauftes Auto nicht mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen eingeführt werden kann. Plane deshalb nicht damit.
Lass dir vor der Abholung die Zulassungsbescheinigung, den Kaufvertrag und Fotos der FIN am Auto schicken. Gleiche die Nummern ab, bevor du Geld überweist oder losfährst.
EU-Import zulassen: Unterlagen und COC-Papier
Bei der Zulassung eines gebrauchten EU-Imports verlangt zum Beispiel die Zulassungsstelle Berlin:
- Antrag auf Zulassung und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer,
- Kaufvertrag oder Rechnung,
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB),
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung,
- ausländische Zulassungsbescheinigung(en) und, falls vorhanden, die ausländischen Kennzeichen,
- COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder eine Datenbestätigung des Herstellers,
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung,
- bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ein Gutachten nach § 21 StVZO, das nicht älter als 18 Monate ist.
Die Gebühr beträgt in Berlin im günstigsten Fall 34,70 Euro, dazu kommen die Kennzeichenschilder. Andere Zulassungsstellen haben ähnliche Listen, frag aber vorher nach.
Was ist das COC-Papier?
Das COC-Papier bestätigt, dass das Auto einem in der EU genehmigten Typ entspricht. Nach § 14 FZV darf die Zulassungsstelle eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II nur gegen Vorlage der Übereinstimmungsbescheinigung, einer Datenbestätigung oder einer Einzelgenehmigung ausfüllen. Die Vorlage des Papiers ist entbehrlich, wenn die Zulassungsstelle die COC-Daten per FIN elektronisch abrufen kann. Fehlt das Original, kannst du es beim Hersteller oder Importeur anfordern, das kostet in der Regel eine Gebühr.
Hauptuntersuchung bei EU-Importen
Nach § 8 FZV muss vor der Zulassung eine HU gemacht werden, wenn nach deutschem Rhythmus inzwischen eine fällig gewesen wäre. Das entfällt, wenn du eine Untersuchung nach der EU-Richtlinie 2014/45/EU aus dem Herkunftsland nachweist. Außerdem musst du belegen, wann das Auto erstmals in Betrieb gesetzt wurde.
Nach der Zulassung meldest du das Auto, falls nötig, im Herkunftsland ab. Die Berliner Zulassungsstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass dort keine automatische Außerbetriebsetzung erfolgt.
Checkliste vor dem Kauf im Ausland
- FIN abgleichen: Nummer im Fahrzeugschein, am Auto und im Kaufvertrag müssen identisch sein. Wo du sie findest, steht im Ratgeber Fahrgestellnummer finden.
- Nationale Register nutzen: In Polen historiapojazdu.gov.pl, in den Niederlanden der kostenlose Kilometerstand-Check der RDW.
- Länderübergreifende Historie prüfen: Ein Auto, das in drei Ländern zugelassen war, hat Lücken in jedem einzelnen Register. Ein Fahrzeugbericht von carVertical bündelt nach Angaben des Anbieters Daten aus über 45 Ländern, etwa Kilometerstände, Schadensmeldungen und Fotos aus früheren Inseraten. Mit dem Code KALODE sinkt der Preis für einen Bericht von 38,99 € auf 31,19 €. Kein Bericht findet alles, aber er zeigt oft, wo du genauer nachfragen solltest. Hintergründe im Ratgeber Kilometerstand prüfen.
- Technisch prüfen lassen: Eine Gebrauchtwagenprüfung vor Ort oder in einer Werkstatt deiner Wahl ersetzt kein Dokument.
- Vertrag zweisprachig aufsetzen: Name, Anschrift, FIN, Kilometerstand, bekannte Schäden und Zahlungsweise gehören hinein. Vorlage und Tipps findest du im Ratgeber Kaufvertrag Auto privat.
- Sicher bezahlen: Keine Vorauszahlung an unbekannte Verkäufer, keine Bargeldübergabe ohne Quittung.
- Unterlagen vollständig mitnehmen: alle Teile der Zulassungsbescheinigung, COC-Papier, Serviceheft, HU-Bericht, Schlüssel.
Häufige Fragen
Muss ich für einen Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland in Deutschland Umsatzsteuer zahlen?+
Als Privatperson in der Regel nicht. Die Erwerbsbesteuerung in Deutschland gilt für neue Fahrzeuge, also für Autos mit höchstens 6000 km oder einer Erstzulassung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Kann ich ein Auto aus Polen mit deutschem Kurzzeitkennzeichen abholen?+
Das Europäische Verbraucherzentrum rät davon ab und nennt das Ausfuhrkennzeichen des Herkunftslandes als einfachsten Weg. Alternativ lässt du das Auto per Anhänger oder Transportdienst holen.
Brauche ich für einen EU-Gebrauchtwagen immer ein COC-Papier?+
Bei typgenehmigten Fahrzeugen verlangen Zulassungsstellen das COC-Papier oder eine Datenbestätigung des Herstellers, sofern die Daten nicht elektronisch abrufbar sind. Ohne diese Nachweise ist ein Gutachten nach § 21 StVZO nötig.
Wird die ausländische HU in Deutschland anerkannt?+
Eine Hauptuntersuchung aus einem anderen EU-Staat nach der Richtlinie 2014/45/EU kann anerkannt werden, wenn du sie nachweist. Kläre vorher mit deiner Zulassungsstelle, welche Unterlagen sie sehen möchte.
Muss ich das Auto im Herkunftsland selbst abmelden?+
Ja, das kann nötig sein. Die Zulassungsstelle Berlin weist zum Beispiel darauf hin, dass es keine automatische Außerbetriebsetzung im Herkunftsland gibt und der Halter dafür zuständig ist.
Quellen
- Zoll – Erwerb neuer Fahrzeuge im EU-Ausland (Fahrzeugeinzelbesteuerung)
- § 1b UStG – Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
- § 18 UStG – Besteuerungsverfahren (Abs. 5a, Abs. 10)
- § 8 FZV – Zulassung nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
- Service Berlin – Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs
- Europäisches Verbraucherzentrum – Auto aus dem Ausland überführen und zulassen
- RDW – Registrierung von Kilometerständen (NAP)
- Ondernemersplein (Niederlande) – Fahrzeuge exportieren, Exportkennzeichen